Zufahrtsbeschränkungen Umweltzonen
ZBE - Zonas de Bajas Emisiones
In Spanien sind 149 Kommunen verpflichtet, eine Niedrigemissionszone zur Verbesserung der Luftqualität einzurichten, eine Maßnahme, die im Gesetz 7/2021 über Klimawandel und Energiewende vorgeschrieben ist. Barcelona, Córdoba, Formentera, Saragossa, Madrid, Sevilla, Valladolid und Valencia haben bereits Zonen ausgewiesen (Stand 12/2023).
NICHT in diese Zonen einfahren dürfen Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-2 (Erstzulassung vor dem Jahr 2000), Dieselfahrzeuge Euro 0-3 (Erstzulassung vor dem Jahr 2006) sowie Motorräder und Mopeds Euro 0-1 (Erstzulassung vor dem Jahr 2003). Alle einfahrtberechtigten Fahrzeuge benötigen einen Nachweis der zugelassenen Abgasklasse. Für deutsche Automobile reicht dafür in der Regel die deutsche grüne Umweltplakette. Bei Motorräder orientiert man sich bei der Kontrolle derzeit an der Erstzulassung. AUSNAHMEN: Barcelona und Madrid - siehe unten:
Barcelona
Barcelona hat als bisher einzige spanische Stadt eine Registrierung eingeführt, die ab 2020 für Ausländer verpflichtend ist. An vielen Stellen in den Umweltzonen scannen Kameras vollautomatisch alle Fahrzeuge. Dabei wird das Kennzeichen erfasst und mit einer Datenbank abgeglichen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
Nicht-spanische Fahrzeuge können eine 2 Jahre gültige Plakette erwerben und sind für diesen Zeitraum in der Datenbank eingetragen. Infos und Registrierung in deutscher Sprache bei einem Online-Dienstleister oder direkt bei der Stadt (englisch oder spanisch). Man sollte mit einer Bearbeitungszeit von 10 bis 14 Tagen rechnen.
Karte der Zone auf Google Maps
Madrid
In Madrid sind die Umweltzonen beschildert und werden teilweise auch mit Kameras überwacht. Für die Umweltzone (ZBEDEP) der Stadtbezirke Centro mit den Stadtteilen Palacio, Embajadores, Cortes, Justicia, Universidad und Sol sowie Plaza Elíptica muss der Nachweis der Einfahrtberechtigung vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung im Oficina Madrid ZBEDEP Centro vorgelegt werden. Für die übrigen Umweltzonen ist der Nachweis der für deutsche Fahrzeuge erforderlichen Abgasnorm bei einer Kontrolle ausreichend. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen. Karte Quelle: Ayuntamiento de Madrid
Umweltplaketten - Distintivo Ambiental
Umweltplaketten (Distintivo Ambiental) für Motorräder und PKW der spanischen Straßenverkehrsbehörde DGT - Dirección General de Tráfico. Nicht-spanische Fahrzeuge können bislang keine DGT-Plakette erhalten.
BLAU 0
- Batterieelektrische Fahrzeuge
- Elektrofahrzeuge mit erweiterter Reichweite
- Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge mit einer Mindestreichweite von 40 km.
- Brennstoffzellenfahrzeuge
GRÜN-BLAU ECO
- Plug-in-Hybridfahrzeuge mit einer Reichweite von weniger als 40 km
- Fahrzeuge, die mit Erdgas (CNG und LNG) oder Flüssiggas (LPG) betrieben werden
GRÜN C
- Motorräder und Mopeds (Euro 3 und 4), zugelassen ab 2007
- Pkw und Kleintransporter mit Benzinmotor (Euro 4,5 und 6), zugelassen ab 2006
- Pkw und Kleintransporter mit Dieselmotor (Euro 6), zugelassen ab 01.09.2014
GELB B
- Motorräder und Mopeds (Euro 2), zugelassen ab 1.07.2004
- Pkw und Kleintransporter mit Benzinmotor (Euro 3), zugelassen ab 2000
- Pkw und Kleintransporter mit Dieselmotor (Euro 4 und 5), zugelassen ab 2006
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