Impressionen von den Routen unserer Motorradtouren und Ausfahrten in Andalusien. Motorradreisen mit TourGuide in Spanien.

Verkehrsregeln Spanien

Das ist besonders zu beachten!

Wir können hier keine komplette Zusammenfassung des spanisches Straßenverkehrsgesetzes (Ley sobre Tráfico, Circulacíon de Vehiculos a motor y Seguridad Vial, LSV ) bieten, haben aber wichtige Regeln und Übersetzungen hier zusammengestellt. Die meisten Verkehrsregeln in Spanien unterscheiden sich nicht wesentlich von jenen in den deutschsprachigen Ländern.

Alfa Romeo Stelvio Guardia Civil Tráfico © Alfa Romeo Press

In Spanien sind Straßenverkehrszuwiderhandlungen (infracciones ) in drei Verstoßkategorien unterteilt, nämlich in leichte (leve ), schwere (grave ) und sehr schwere (muy grave ) Verstöße.

Bußgelder und Strafen für Alkohol- oder Temposünder sind hoch, bei schwerwiegenden Regelverstößen kann sogar auch von Touristen der Führerschein einkassiert werden. Auch Falschparker müssen mit saftigen Strafzetteln rechnen.

Es besteht keine Verpflichtung, ausgesprochene Strafen (Multas) direkt zu bezahlen. Im Falle der sofortigen Zahlung bzw. bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen erhält man jedoch einen Nachlass von 50 %. In diesem Falle verzichtet man allerdings auf jegliche Einspruchsrechte, d.h. das Verfahren ist direkt beendet.

Man kann direkt beim Sicherheitsbeamten, der die Strafe verhängt, per Kreditkarte oder Bargeld, Online, per Telefon unter 060 (aus dem Ausland +34 902 887 060), über die miDGT-App, in Caixabank-Filialen oder Geldautomaten und in bar in jedem Postamt gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr von 2,25 Euro plus 1,50 % des Bußgeldbetrags, bezahlen.

Bei Verkehrssündern ohne Wohnsitz in Spanien kann die Höhe der Strafe vorläufig festgelegt werden (Sicherheitsleistung bei ausländischen Verkehrssündern, Art. 67 Abs. 4 LSV). Die Bezahlung vor Ort kann in bar oder mit Kreditkarte erfolgen. Auch hier müssen bei Bereitschaft zur Zahlung der Buße 50 % Rabatt angeboten werden. Wenn der Betroffene die Sicherheitsleistung nicht bezahlen kann oder will, muss mit einer Sicherstellung des Fahrzeuges gerechnet werden.

Ab einer Geldbuße von 70 Euro oder mehr erfolgt gemäß der EU Richtlinie 2011/82 vom 25.10.2011 "zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte" bei Nichtzahlung ein Vollstreckungsverfahren im Heimatland, das bis zur Haftstrafe betrieben wird.

Führerschein

Die Verbraucherzentrale in Deutschland macht darauf aufmerksam, dass immer wieder in den vergangenen Jahren bei Fahrzeugkontrollen in anderen EU-Staaten alte graue oder rosafarbene deutsche Führerschein beanstandet werden. Bisweilen musste sogar ein Bußgeld bezahlt werden. Dabei hat die Europäische Kommission vereinbart, alle in einem EU-Land gültig erworbenen nationalen Führerscheine gegenseitig anzuerkennen.

Policia Local © Matthias Stolt Adobe Stock

Fahrzeugführer/innen, die in EU-Staaten unterwegs sind und noch nicht über einen checkkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung - wichtig sind die Artikel 1 und 2 - mitzunehmen. Wir stellen hier den Auszug der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG Artikel 1 und 2 als Download zur Verfügung:

Policia Local © Matthias Stolt Adobe Stock

Fahrzeugführer/innen, die in EU-Staaten unterwegs sind und noch nicht über einen checkkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung - wichtig sind die Artikel 1 und 2 - mitzunehmen. Wir stellen hier den Auszug der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG Artikel 1 und 2 als Download zur Verfügung:

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Höchstgeschwindigkeiten Motorräder

  • 20 km/h im Ortsgebiet auf Straßen ohne Bordstein zwischen Fahrweg und Gehweg
  • 30 km/h im Ortsgebiet auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen in jeder Richtung
  • 50 km/h im Ortsgebiet auf Straßen mit 2 oder mehr Fahrspuren in jeder Richtung
  • 80 km/h im Ortsgebiet auf zweispurigen Schnellstraßen (z.B. Autovias A) oder Autobahnen (Autopista AP)
  • 90 km/h außerorts
  • 90 km/h auf Schnellstraßen sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung (Convencional)
  • 120 km/h auf Autobahnen (Autopista AP) und autobahnähnlichen Straßen (Autovias A) Liste
  • WICHTIG! Bei einem Überholvorgang darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit NICHT überschritten werden.
Strafen bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Strafen bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Wichtige Bestimmungen

  • Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht fahren.
  • Es besteht für alle Fahrer und Beifahrer Helmpflicht. Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22 entsprechen. Wenn ihr ein eingekreistes "E" seht und daneben noch eine Prüfnummer, die mit den Ziffern "05" beginnt, dann erfüllt euer Helm diese Norm.
  • Es besteht die Mitführpflicht einer Warnweste für Fahrer/in und Sozia/Sozius.
  • Überholverbot besteht 100 m vor Bergkuppen sowie auf Straßen, die nicht mindestens 200 m überblickbar sind.
  • Auf zweispurigen Straßen muss man beim Überholen von Rad- und Mopedfahrern die Fahrbahn wechseln, auf einspurigen Straßen 1,50 Meter Abstand halten.
  • Mitgeführte Ladung darf seitlich nicht mehr als 50 cm und hinten nicht mehr als 25 cm überstehen.
  • Promillegrenze 0,5 Promille oder 0,25 Promille in der Atemluft (Personen, die ihren Führerschein kürzer als 2 Jahre besitzen, gilt 0,3 Promille bzw. 0,15 Promille in der Atemluft).
  • Das Bedienen eines Navigationsgerätes während der Fahrt ist verboten.
  • Das Mitführen von Radarwarnern oder ähnlichen Geräten in/an Fahrzeugen, unabhängig davon, ob sie angeschlossen sind oder nicht, wird als Straftat behandelt. Dies gilt auch für Radarwarner in Navigationsgeräten.
  • Man darf Freisprechanlagen am Helm nutzen, um mit dem Sozius zu kommunizieren.
  • Fußgänger haben an STRASSENKREUZUNGEN, auf Gehwegen und in Fußgängerzonen IMMER Vorrang vor Fahrzeugen.
  • Straßenbahnen haben in Spanien immer Vorfahrt.
  • Im Kreisverkehr haben die Fahrzeuge Vorfahrt, die im Kreisverkehr fahren – sofern es durch Beschilderung nicht anders geregelt ist.
  • Bildtafel der Verkehrszeichen in Spanien

Markierungen der Parkflächen

  • Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand stehen für absolutes Parkverbot.
  • Blaue Markierungen weisen auf gebührenpflichtige und zeitlich begrenzte Parkzonen hin.
  • Grüne oder Orange Markierungen bedeuten Anwohnerparken.
  • Weiße Markierungen sind kostenfreie Parkplätze.
  • Motorradparkplätze sind oft mit MOTOS oder MOTOCICLETA markiert.
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Notrufnummern

  • vom Handy: Vorwahl von Spanien 0034 + Notrufnummer
  • Einheitliche Notfallnummer: 112
  • Polizei allgemein 112 / national 091 / lokal 092
  • Feuerwehr: 112 oder lokal 080
  • Rettungswagen: 061 oder 112

Hilfreiche Übersetzungen

  • Esto es una emergencia! = Das ist ein Notfall !
  • ¿Me puede ayudar, por favor? = Können Sie mir bitte helfen ?
  • el médico/la médica = der Arzt / die Ärztin
  • He tenido un accidente = Ich hatte einen Unfall
  • Quiero reportar un accidente = Ich möchte einen Unfall melden
  • Llame a una ambulancia / la policía, por favor = Bitte rufen Sie einen Krankenwagen / die Polizei
  • Una persona se lesiona = Eine Person ist verletzt
  • ¿Está herido? = Sind Sie verletzt?
  • Podríamantenerse hasta que la policía está aquí, por favor = Könnten sie bitte bleiben, bis die Polizei hier ist
  • necesito a usted como testigo = Ich benötige sie als Zeuge
  • la avería = der Schaden
  • la aseveración = die Versicherung
  • el accidente/la pana = der Unfall
  • el arreglo de avería = die Schadensregulierung
  • la avería del motor = der Motorschaden
  • el servicio de remolque = der Abschleppdienst
  • ¿Dónde está la gasolinera más próxima? = Wo ist die nächste Tankstelle ?
  • la gasolinera = die Tankstelle
  • repostar = tanken
  • gasolina super sin plomo = Super bleifrei
  • gasolina normal = Normalbenzin
  • lleno por favor = Volltanken bitte

Hinweis: Irrtümer und Fehler vorbehalten – alle Angaben ohne Gewähr

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